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Sicherheitsbeauftragte Schulung Jetzt bestellen

Sicherheitsbeauftragter Schulung online: die Ausbildung ohne Seminartermin

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in 12 Modulen, orientiert an der DGUV Information 211-042. Ohne Warten auf einen Termin, ohne zwei Tage Ausfall, ohne Anreise. Lernbar in Abschnitten, wann es im Betrieb passt.

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299 € inkl. MwSt. je Teilnehmer

Grundriss eines Arbeitsbereichs mit Regallager, Maschine, Schaltschrank, Verbandkasten und Notausgang. Eine gelbe Linie zeigt den Rundgang. 7 8 11 10 11 9
Bild 1. Rundgang durch einen Arbeitsbereich, schematisch. Die Ziffern nennen das Modul, das die Stelle behandelt: 7 Schutzausrüstung, 8 Erste Hilfe, 9 Rettungswege, 10 Elektrik und Leitern, 11 Maschinen und Transport.
Preis je Teilnehmer
299 € inkl. MwSt.
Ab 2 Teilnehmern
20 % Rabatt (239,20 € je Teilnehmer)
Umfang
etwa 12 Stunden Videounterricht
Zugang
12 Monate
Abschluss
Abschlusstest, Teilnahmebescheinigung als PDF
Abrechnung
Rechnung für Ihr Unternehmen

Warum eine Online-Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte?

Eine Online-Ausbildung verlegt die Qualifizierung dorthin, wo der Betrieb sie unterbringen kann: in Ihren Arbeitsalltag. Statt auf einen Lehrgangstermin zu warten, einen Beschäftigten für zwei Tage freizustellen und Anreise zu organisieren, lernt Ihr künftiger Sicherheitsbeauftragter in Abschnitten und im eigenen Tempo.

Wer einen Sicherheitsbeauftragten bestellt, hat zwei Aufgaben: die Person auszuwählen und sie auf die Tätigkeit vorzubereiten. Die DGUV Information 211-042 hält fest, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben nur in dem Maß wirksam wahrnehmen, in dem sie geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen erhalten [Q5, Kap. 2.5]. Dieser Kurs übernimmt den zweiten Teil.

Das bringt Ihnen die Ausbildung bei uns:

Kein Terminzwang.
Sie starten, wenn es im Betrieb passt, und teilen die Module in Abschnitte auf.
Kein zweitägiger Ausfall am Stück.
Etwa 12 Stunden Videounterricht verteilen sich über die Wochen, die Sie sich nehmen. Der Zugang gilt 12 Monate.
Keine Anreise.
Alles läuft im Browser.
Ein klarer Abschluss.
Ein Abschlusstest prüft den Stoff, eine Teilnahmebescheinigung als PDF dokumentiert die Teilnahme.
Ein Preis je Teilnehmer, der mit der Zahl sinkt.
299 € inkl. MwSt. für eine Person, ab 2 Teilnehmern 20 % Rabatt je Teilnehmer.
Bild 2. Zwei Tage am Stück oder Abschnitte über Wochen. Schematische Darstellung: jedes Feld steht für einen Arbeitstag, die Füllung für Lernzeit. Die Verteilung legen Sie selbst fest.

Für wen ist die Ausbildung?

Der Kurs richtet sich an Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und an die Personen, die dort Verantwortung für die Auswahl und die Aufgabe tragen. Für die Zahl, ab der eine Bestellpflicht besteht, ist die Rechtslage genau zu lesen; die FAQ unten erklärt, was Gesetz und DGUV-Vorschrift dazu sagen [Q1, Q3].

Personal und Geschäftsführung.
Sie entscheiden, wer Sicherheitsbeauftragter wird, und wollen die Person qualifizieren, ohne einen Seminartermin abzuwarten. Der Kurs liefert einen festen Ablauf, einen Abschlusstest und eine Teilnahmebescheinigung für die Personalakte.
Die künftigen Sicherheitsbeauftragten.
Sie sind meist keine Arbeitsschutzfachleute, sondern Beschäftigte, die im Betrieb anerkannt sind und genau hinsehen. Der Kurs erklärt ihre Rolle, ihre Aufgaben und die Fachthemen, auf die sie im Alltag stoßen, in verständlicher Sprache.
Betriebe, die mehrere Personen ausbilden.
Ab 2 Teilnehmern gilt der Rabatt von 20 %, also 239,20 € inkl. MwSt. je Teilnehmer.

Wie läuft die Ausbildung ab? In vier Schritten

Die Ausbildung besteht aus vier Schritten: bestellen, lernen, Abschlusstest ablegen, Teilnahmebescheinigung erhalten.

  1. Bestellen.

    Sie bestellen den Kurs für Ihr Unternehmen und erhalten eine Rechnung für Ihr Unternehmen.

  2. Lernen.

    Sie arbeiten die 12 Module mit etwa 12 Stunden Videounterricht durch, in Abschnitten und in Ihrem Tempo. Der Zugang gilt 12 Monate.

  3. Abschlusstest.

    Am Ende prüft ein Test, ob der Stoff angekommen ist.

  4. Teilnahmebescheinigung.

    Nach dem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF.

Die 12 Module der Ausbildung

Die zwölf Module folgen der Gliederung der DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ (Ausgabe März 2017): Rolle und Grundlagen, Sozial- und Methodenkompetenz, Fachkompetenz Arbeitsschutz [Q5]. Die Lernziele leiten sich aus den dort beschriebenen Aufgaben, Ausbildungszielen und Praxis-Checks ab.

  1. Modul 1

    Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten im Betrieb

    Dieses Modul zeigt, wo der Sicherheitsbeauftragte im betrieblichen Arbeitsschutz steht: als ehrenamtliche Unterstützung von Unternehmensleitung und Führungskräften, ohne Weisungsbefugnis. Es klärt, wer im Betrieb welche Verantwortung trägt. [Q5, Kap. 2.1 bis 2.3]

    Lernziele:

    • Sie können die Rolle des Sicherheitsbeauftragten als Unterstützer des Unternehmers erklären.
    • Sie können die Verantwortung von Unternehmer, Führungskräften und Sicherheitsbeauftragten voneinander abgrenzen.
    • Sie kennen die Rechte der Sicherheitsbeauftragten, darunter das Benachteiligungsverbot und die Zeit für ihre Aufgaben.
    • Sie können das Ziel der Tätigkeit in einem Satz benennen.
  2. Modul 2

    Rechtsgrundlagen, Bestellung und Anzahl

    Hier lernen Sie, worauf die Bestellung beruht und wie sie abläuft: § 22 und § 23 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001. Außerdem geht es um die Auswahl geeigneter Personen und die Kriterien für die Zahl der Sicherheitsbeauftragten. [Q1 bis Q5]

    Lernziele:

    • Sie können die Rechtsgrundlagen der Bestellung nennen und einordnen.
    • Sie kennen den Ablauf der Bestellung einschließlich Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat und Bekanntmachung im Betrieb.
    • Sie können beschreiben, welche Eigenschaften eine geeignete Person mitbringt.
    • Sie können die fünf Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten aufzählen.
  3. Modul 3

    Aufgaben im Arbeitsalltag

    Das Modul übersetzt die gesetzliche Aufgabe in den Alltag: Rundgänge, Mängel erkennen und melden, Unfälle und Beinahe-Unfälle begleiten. Es zeigt, bei welchen Anlässen ein Sicherheitsbeauftragter tätig wird und wie. [Q1, § 22 Abs. 2; Q5, Kap. 2.3, Tabelle 2]

    Lernziele:

    • Sie können die gesetzliche Aufgabe nach § 22 Abs. 2 SGB VII in eigenen Worten wiedergeben.
    • Sie wissen, wie Sie bei einem Rundgang vorgehen und worauf Sie achten.
    • Sie können einen Mangel so melden, dass er verfolgt werden kann.
    • Sie kennen Ihre Rolle bei Unfällen und Beinahe-Unfällen im eigenen Bereich.
  4. Modul 4

    Gefährdungsbeurteilung und Prävention

    Sicherheitsbeauftragte sollen die Gefährdungsbeurteilung ihres Bereichs kennen und die Grundidee der Prävention anwenden können. Das Modul erklärt das TOP-Prinzip und den Unterschied zwischen vorbeugenden und nachträglichen Anlässen zum Handeln. [Q5, Kap. 2.1.7 und 3.1; Q4, Nr. 4.2.1]

    Lernziele:

    • Sie können erklären, wozu die Gefährdungsbeurteilung dient und warum Sie ihren Inhalt für Ihren Bereich kennen sollten.
    • Sie können die Rangfolge technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (TOP) an einem Beispiel erläutern.
    • Sie unterscheiden vorbeugende und nachträgliche Handlungsanlässe.
    • Sie können beurteilen, ob ein Mangel nur beseitigt oder grundsätzlich gelöst werden sollte.
  5. Modul 5

    Gespräche führen, ohne als Besserwisser zu gelten

    Hinweise von Sicherheitsbeauftragten kommen bei Kolleginnen und Kollegen leicht als Kritik an. Das Modul zeigt, wie Gespräche über Sicherheit gelingen, auch mit Vorgesetzten. [Q5, Kap. 3.2]

    Lernziele:

    • Sie können erklären, warum Hinweise auf Gefahren als Kritik missverstanden werden.
    • Sie kennen die zwei Ebenen eines Gesprächs: Form und Inhalt.
    • Sie können eine Gefährdung anschaulich schildern und einfache Abhilfe anbieten.
    • Sie wissen, was zu tun ist, wenn ein Hinweis nicht beachtet wird.
  6. Modul 6

    Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren im Arbeitsschutz

    Sicherheitsbeauftragte arbeiten nicht allein. Das Modul stellt Betriebs- oder Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärztin oder Betriebsarzt und den Arbeitsschutzausschuss vor. [Q5, Kap. 2.1 und 3.3; Q4, Nr. 4.2.4]

    Lernziele:

    • Sie kennen die Aufgaben der Akteure im betrieblichen Arbeitsschutz.
    • Sie wissen, wie die Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt aussehen kann.
    • Sie können beschreiben, welche Rolle der Arbeitsschutzausschuss spielt und wie oft er tagt.
    • Sie wissen, an wen Sie sich bei welchem Anliegen wenden.
  7. Modul 7

    Unterweisung, Betriebsanweisung und Schutzausrüstung

    Das Modul erklärt, was Unterweisungen und Betriebsanweisungen leisten und wo Sicherheitsbeauftragte im Alltag Abweichungen bemerken. Dazu gehört die Persönliche Schutzausrüstung (PSA). [Q5, Kap. 4.3 und 4.4]

    Lernziele:

    • Sie kennen die Anforderungen an Unterweisungen, etwa das mindestens jährliche Intervall und die Dokumentation.
    • Sie können eine Betriebsanweisung von einer Betriebsanleitung unterscheiden.
    • Sie wissen, wie Sie vorgehen, wenn jemand abweichend von der Unterweisung arbeitet.
    • Sie können prüfen, ob vorgeschriebene PSA vorhanden ist und richtig benutzt wird.
  8. Modul 8

    Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

    Das Modul beschreibt, was im Betrieb für Erste Hilfe und Notfälle organisiert sein muss und was ein Sicherheitsbeauftragter dabei beobachten kann. [Q5, Kap. 4.1 und 4.2]

    Lernziele:

    • Sie kennen die Bestandteile einer organisierten Ersten Hilfe im Betrieb.
    • Sie können Alarmplan, Flucht- und Rettungsplan und Brandschutzordnung einordnen.
    • Sie wissen, woran Sie bei einem Probealarm erkennen, ob eine Evakuierung funktioniert.
    • Sie können Mängel wie nicht aufgefüllte Verbandkästen erkennen und melden.
  9. Modul 9

    Arbeitsplätze, Verkehrswege, Rettungswege und Büro

    Zugestellte Wege und Notausgänge gehören zu den häufigsten Mängeln, die Sicherheitsbeauftragte antreffen. Das Modul behandelt diese Themen ebenso wie die typischen Fragen am Büroarbeitsplatz. [Q5, Kap. 4.10 und 4.11]

    Lernziele:

    • Sie können die Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege überblicken.
    • Sie wissen, was für Rettungswege und Notausgänge gilt, etwa dass Türen leicht zu öffnen sein und während der Arbeitszeit nicht verschlossen sein dürfen.
    • Sie kennen die typischen Themen am Büroarbeitsplatz: Ergonomie, Raumklima, Lärm, Beleuchtung.
    • Sie können dauerhafte Abhilfe anstoßen, statt nur den Einzelfall zu beheben.
  10. Modul 10

    Elektrische Anlagen, Leitern und Tritte

    Strom und Leitern gehören zum Alltag, werden aber oft unterschätzt. Das Modul zeigt, welche Mängel sich mit einer einfachen Sichtkontrolle erkennen lassen. [Q5, Kap. 4.12 und 4.13]

    Lernziele:

    • Sie kennen die typischen Fehler bei Installation, Verwendung und Reparatur elektrischer Betriebsmittel.
    • Sie können eine Sichtkontrolle vor Arbeitsbeginn beschreiben.
    • Sie kennen typische Mängel bei Leitern, zum Beispiel falscher Aufstellwinkel, fehlende Sicherung gegen Abrutschen, beschädigte Stufen.
    • Sie wissen, dass vor dem Leitereinsatz die Frage nach sichereren Alternativen steht.
  11. Modul 11

    Maschinen, innerbetrieblicher Transport und Fremdfirmen

    An Maschinen und im innerbetrieblichen Verkehr entstehen in vielen Betrieben schwere Unfälle. Das Modul behandelt die typischen Handlungsanlässe und die Frage, wie mit Beschäftigten von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern umzugehen ist. [Q5, Kap. 4.5, 4.14 und 4.15]

    Lernziele:

    • Sie kennen typische Mängel an Maschinen, etwa fehlende oder manipulierte Schutzeinrichtungen.
    • Sie können Unfallschwerpunkte im innerbetrieblichen Transport benennen.
    • Sie wissen, dass Sicherheitsbeauftragte für Beschäftigte von Fremdfirmen im Regelfall nicht zuständig sind und Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten melden.
    • Sie wissen, dass Leiharbeitnehmer wie eigene Beschäftigte zu behandeln sind und besondere Aufmerksamkeit brauchen.
  12. Modul 12

    Gesundheit im Betrieb, Hygiene, Sucht und Wege zur Arbeit

    Arbeitsschutz umfasst mehr als Unfallverhütung. Das Modul behandelt Gesundheitsthemen, Hygiene, Alkohol, Drogen und Medikamente sowie Wegeunfälle und Dienstfahrten, und es zeigt, wo die Grenzen der Rolle liegen. [Q5, Kap. 4.6 bis 4.9]

    Lernziele:

    • Sie können Gesundheit im Betrieb vom klassischen Arbeitsschutz abgrenzen.
    • Sie wissen, dass Sicherheitsbeauftragte keine Aufgaben der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes übernehmen.
    • Sie erkennen Risiken auf dem Arbeitsweg und bei Dienstfahrten und kennen Gegenmaßnahmen wie Fahrgemeinschaften.
    • Sie wissen, wie Sie Hinweise auf Sucht oder Übermüdung ansprechen und wo Betriebsvereinbarungen zu prüfen sind.

Wer hat den Kurs entwickelt?

Der Kurs wird von Petra Pöhls, Fachkraft für Arbeitssicherheit, getragen; die fachliche Leitung hat Dr. med. Marcus Kübler, München. Anbieter des Kurses ist die Digital Service GmbH.

Petra Pöhls

ist Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie bringt die Sicht der Arbeitssicherheit in den Kurs ein.

Dr. med. Marcus Kübler

ist Facharzt für Arbeitsmedizin, Allgemeinmedizin, Notfallmedizin und Betriebsmedizin in München. Er verantwortet die fachliche Leitung des Kurses.

Wie unterscheidet sich der Kurs von Lehrgang und Präsenzseminar?

Die Unfallversicherungsträger sind gesetzlich für die Aus- und Fortbildung zuständig und tragen deren Kosten; dieser Kurs unterscheidet sich durch Zeit und Flexibilität. Die Tabelle nennt nur Punkte, die sich belegen oder aus der Art des Angebots ergeben.

Tabelle 1. Lehrgang, Präsenzseminar und dieser Kurs im Vergleich
MerkmalLehrgang des Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse)Präsenzseminar eines privaten AnbietersDieser Kurs
Wer sorgt für das Angebot? Der Unfallversicherungsträger hat für die erforderliche Aus- und Fortbildung zu sorgen [Q2, § 23 Abs. 1] Der jeweilige Anbieter Digital Service GmbH
Kosten für den Betrieb Der Träger übernimmt die unmittelbaren Kosten sowie Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten [Q2, § 23 Abs. 2] Preis je Anbieter verschieden 299 € inkl. MwSt. je Teilnehmer, ab 2 Teilnehmern 239,20 €
Arbeitsentgelt während der Teilnahme Anspruch auf Fortzahlung für die ausgefallene Arbeitszeit [Q2, § 23 Abs. 3] Teilnahme zu festen Terminen In Abschnitten lernbar, die Lernzeit legen Sie selbst
Termin und Ort Von den Terminen des Trägers abhängig Fester Termin an einem festen Ort Kein Termin, kein Ort, Zugang 12 Monate
Anreise Ja, bei Präsenzlehrgängen Ja Keine
Ausfall am Stück Je nach Lehrgang Je nach Seminar Kein Ausfall am Stück nötig, etwa 12 Stunden Video in Abschnitten
Aufbau Nach Darstellung der DGUV stark handlungsorientiert und mit hoher Aktivität der Teilnehmenden [Q5, Kap. 2.5] Je nach Anbieter 12 Module mit Videounterricht, Lernzielen und Abschlusstest
Nachweis Je nach Träger Je nach Anbieter Teilnahmebescheinigung als PDF

Ehrlich gesagt: Wenn Ihr Unfallversicherungsträger einen passenden Lehrgang zeitnah anbietet und Sie den Ausfall tragen können, entstehen Ihnen dort keine Lehrgangskosten. Dieser Kurs lohnt sich, wenn Zeit, Termin und Anreise für Ihren Betrieb der knappere Faktor sind. Welche Regeln für Ihre Branche gelten und welche Ausbildung Ihr Träger erwartet, erfahren Sie bei Ihrem Unfallversicherungsträger.

Was kostet die Ausbildung?

Die Ausbildung kostet 299 € inkl. MwSt. je Teilnehmer; ab 2 Teilnehmern gilt ein Rabatt von 20 %, das sind 239,20 € inkl. MwSt. je Teilnehmer.

Im Preis enthalten: 12 Module mit etwa 12 Stunden Videounterricht, 12 Monate Zugang, Abschlusstest, Teilnahmebescheinigung als PDF. Sie erhalten eine Rechnung für Ihr Unternehmen.

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Tabelle 2. Preise nach Teilnehmerzahl
TeilnehmerPreis je Teilnehmer inkl. MwSt.Gesamt inkl. MwSt.
1299,00 €299,00 €
2239,20 €478,40 €
3239,20 €717,60 €
5239,20 €1.196,00 €

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter? Die Aufgaben im Überblick

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt. Das legt § 22 Abs. 2 SGB VII fest [Q1].

Was ein Sicherheitsbeauftragter nicht ist: Er hat keine Weisungsbefugnis und führt keine Aufsicht. Er trägt nach der DGUV Regel 100-001 Nr. 4.2.2 nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz als andere Beschäftigte [Q4].

Alle Aufgaben, Grenzen und die Schwellen der Bestellpflicht

Wie läuft die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten ab?

Die Bestellung erfolgt durch den Unternehmer unter Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat und kann formlos geschehen. Größere Betriebe nutzen häufig ein Formblatt oder eine Ernennungsurkunde, auf der Aufgaben und Zuständigkeitsbereich kurz beschrieben sind [Q5, Kap. 2.4].

Auswahl, Anzahl, Bekanntmachung und Zeit für die Aufgabe

Häufige Fragen zur Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung

  1. 1

    Bietet die Berufsgenossenschaft diese Ausbildung nicht auch an?

    Ja. Die Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, bieten eigene Lehrgänge an und tragen deren Kosten. Nach § 23 SGB VII haben sie für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten zu sorgen, übernehmen die unmittelbaren Kosten sowie Fahrt-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten, und der Betrieb zahlt das Arbeitsentgelt für die ausgefallene Arbeitszeit weiter [Q2]. Unser Vorteil liegt nicht im Preis, sondern in Zeit und Flexibilität: kein Warten auf einen Termin, keine Anreise, Lernen in Abschnitten. Welche Regeln und Angebote bei Ihnen gelten, erfragen Sie am besten bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

  2. 2

    Reicht ein Online-Kurs für Sicherheitsbeauftragte aus?

    Ob ein Online-Kurs ausreicht, entscheidet der Unfallversicherungsträger Ihres Betriebs, denn er legt fest, welche Ausbildung er erwartet. Das Gesetz weist den Trägern die Aus- und Fortbildung zu [Q2, § 23 Abs. 1], und § 20 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 verlangt, den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme an Maßnahmen des Trägers zu geben, soweit das erforderlich ist [Q3]. Unser Kurs vermittelt die Inhalte nach der Gliederung der DGUV Information 211-042 und bescheinigt die Teilnahme. Er ersetzt nicht automatisch einen Lehrgang des Trägers. Fragen Sie im Zweifel vor der Bestellung bei Ihrem Träger nach.

  3. 3

    Wer braucht wie viele Sicherheitsbeauftragte?

    Das hängt von der Betriebsgröße und der Gefährdung ab; die Anzahl legt der Unternehmer nach fünf Kriterien fest. § 22 Abs. 1 SGB VII in der von uns am 04.11.2026 abgerufenen Fassung verlangt Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten; in Unternehmen mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten, wenn nach der Beurteilung der Arbeitsbedingungen eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit besteht. In Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter [Q1]. § 20 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 nennt dagegen als Schwelle regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte [Q3]. Die Zahl richtet sich nach Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumlicher, zeitlicher und fachlicher Nähe zu den Beschäftigten und der Beschäftigtenzahl; Leiharbeitnehmende zählen wie eigene Beschäftigte [Q4, Nr. 4.2.1]. Konkrete Staffelungen empfiehlt der zuständige Unfallversicherungsträger. Fragen Sie dort, welche Zahl für Ihre Branche gilt.

  4. 4

    Wie oft muss ein Sicherheitsbeauftragter eine Fortbildung machen?

    Die DGUV hält eine Auffrischung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung für zielführend; eine feste Frist nennt sie nicht. In der DGUV Information 211-042 heißt es, je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial sei eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend [Q5, Kap. 2.5]. Die DGUV Regel 100-001 Nr. 4.2.6 ergänzt, dass sich Umfang und Häufigkeit der Fortbildungen nach den betrieblichen Gegebenheiten und Gefährdungen richten [Q4]. Welche Fortbildung Ihr Träger verlangt oder anerkennt, erfragen Sie bei ihm.

  5. 5

    Was tut ein Sicherheitsbeauftragter, und was haftet er?

    Ein Sicherheitsbeauftragter unterstützt den Unternehmer ehrenamtlich im Arbeitsschutz; ein zusätzliches Haftungsrisiko ergibt sich daraus nach der DGUV nicht. Er schaut nach Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstung, macht auf Gefahren aufmerksam und meldet Mängel [Q1, § 22 Abs. 2]. Die DGUV Information 211-042 hält fest, dass Sicherheitsbeauftragte nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz tragen als jeder andere Beschäftigte, sich dadurch kein zusätzliches Haftungsrisiko ergibt und sie keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen können [Q5, Kap. 2.2]. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt bei Unternehmer und Führungskräften. Die Aussage gilt für die Funktion als Sicherheitsbeauftragter; sie ersetzt keine Prüfung eines Einzelfalls.

  6. 6

    Muss die Bestellung vor der Ausbildung erfolgen?

    Die Quellen schreiben keine Reihenfolge vor. § 22 SGB VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 regeln die Bestellung, die Ausbildung wird in § 23 SGB VII und in § 20 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 behandelt; eine Vorgabe, was zuerst geschehen muss, enthalten sie nicht [Q1 bis Q3]. Die Bestellung kann formlos erfolgen und geschieht unter Beteiligung von Betriebs- oder Personalrat [Q5, Kap. 2.4]. Sie können die Person zuerst auswählen und bestellen und dann ausbilden lassen oder umgekehrt. Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der Ausbildung besteht in beiden Fällen [Q5, Kap. 2.3].

  7. 7

    Wie lange dauert die Ausbildung bei Ihnen?

    Der Kurs umfasst 12 Module mit etwa 12 Stunden Videounterricht, die Sie in Abschnitten lernen können. Ihr Zugang gilt 12 Monate. Sie müssen keine zwei Tage am Stück freihalten, sondern können die Module auf Wochen verteilen. Danach folgt der Abschlusstest.

  8. 8

    Was bekommen die Teilnehmer am Ende?

    Die Teilnehmer erhalten nach dem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung als PDF. Sie stammt von der Digital Service GmbH und dokumentiert die Teilnahme am Kurs. Sie ist keine Bescheinigung eines Unfallversicherungsträgers.

  9. 9

    Wie funktionieren Rechnung und Teilnehmerzahl?

    Sie erhalten eine Rechnung für Ihr Unternehmen; der Preis beträgt 299 € inkl. MwSt. je Teilnehmer, ab 2 Teilnehmern 239,20 € je Teilnehmer. Der Rabatt von 20 % gilt für jeden Teilnehmer, sobald mindestens zwei Personen teilnehmen. Bei zwei Teilnehmern sind das 478,40 € inkl. MwSt. insgesamt.

  10. 10

    Für welche Betriebe ist der Kurs gedacht?

    Der Kurs ist für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gedacht, für Personal und Geschäftsführung ebenso wie für die künftigen Sicherheitsbeauftragten. Die Inhalte folgen der DGUV Information 211-042 und sind nicht auf eine einzelne Branche zugeschnitten. Branchenspezifische Fragen und Empfehlungen Ihres Unfallversicherungsträgers bleiben davon unberührt.

  11. 11

    Darf ein Vorgesetzter Sicherheitsbeauftragter werden?

    Die DGUV empfiehlt, keine Personen mit Führungsverantwortung zu bestellen. Nach der DGUV Regel 100-001 Nr. 4.2.2 sollten Meister, Vorarbeiter und Gruppenleiter nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, damit die Unabhängigkeit gewahrt bleibt [Q4]. Die DGUV Information 211-042 räumt ein, dass in Klein- und Mittelbetrieben oder bestimmten Branchen auch Vorgesetzte bestellt werden, etwa bei hoher Fluktuation und wenigen Festangestellten [Q5, Kap. 2.4].

  12. 12

    Wer trägt die Zeit, die der Sicherheitsbeauftragte für seine Aufgaben braucht?

    Der Unternehmer stellt dem Sicherheitsbeauftragten ausreichend Zeit zur Verfügung, damit er seine Aufgaben während der Arbeitszeit erfüllen kann. Das beschreibt die DGUV Regel 100-001 Nr. 4.2.3; zusätzlich darf er wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden [Q1, § 22 Abs. 3; Q4]. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, persönliche Vorteile sind nicht vorgesehen; es besteht Anspruch auf das Arbeitsentgelt für die Dauer der Ausbildung und für die Zeit zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben [Q5, Kap. 2.3].

Bereit, Ihren Sicherheitsbeauftragten auszubilden?

12 Module, etwa 12 Stunden Videounterricht, 12 Monate Zugang. 299 € inkl. MwSt. je Teilnehmer, ab 2 Teilnehmern 239,20 € je Teilnehmer.

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Quellen

Alle Quellen am 04.11.2026 abgerufen.

  1. Q1
    § 22 SGB VII, Sicherheitsbeauftragte. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz). Abgerufen am 04.11.2026. Zur Quelle
    Fundstellen: Abs. 1 (Bestellpflicht: 50 oder mehr Beschäftigte; mehr als 20 und weniger als 50 bei besonderer Gefährdung; unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter), Abs. 2 (Aufgabe), Abs. 3 (Benachteiligungsverbot).
  2. Q2
    § 23 SGB VII, Aus- und Fortbildung. Gesetze im Internet. Abgerufen am 04.11.2026. Zur Quelle
    Fundstellen: Abs. 1 (Träger sorgen für Aus- und Fortbildung), Abs. 2 (Kostentragung), Abs. 3 (Fortzahlung Arbeitsentgelt), Abs. 4 (Beteiligung der Landesbehörden).
  3. Q3
    DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, § 20 Bestellung und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten. Unfallverhütungsvorschrift, Fassung November 2013, Viertes Kapitel, S. 15 bis 16. DGUV Publikationen. Abgerufen am 04.11.2026. Zur Quelle
    Fundstellen: § 20 Abs. 1 (mehr als 20 Beschäftigte; fünf Kriterien), Abs. 2 bis 6.
  4. Q4
    DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, Nr. 4.2 Sicherheitsbeauftragte. Ausgabe Juni 2025, Abschnitt 4 (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes), S. 67 bis 74. DGUV Publikationen. Abgerufen am 04.11.2026. Zur Quelle
    Fundstellen: Nr. 4.2.1 (Kriterien für die Anzahl, Leiharbeitnehmende), 4.2.2 (Ehrenamt, keine zusätzliche Verantwortung, keine Führungspersonen), 4.2.3 (Zeit für die Aufgaben), 4.2.4 (Zusammenarbeit, Arbeitsschutzausschuss), 4.2.6 (Qualifizierung und Fortbildung).
  5. Q5
    DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“. Ausgabe März 2017, Sachgebiet „Sicherheitsbeauftragte“ im Fachbereich „Organisation des Arbeitsschutzes“ der DGUV. DGUV Publikationen. Abgerufen am 04.11.2026. Zur Quelle
    Fundstellen: Kap. 2.1 (Arbeitsschutzorganisation), 2.2 (Verantwortung, Ehrenamt, Haftung), 2.3 (Ziele, Rolle, Aufgaben, Tabelle 2), 2.4 (Auswahl, Bestellung, Bekanntmachung, Anzahl), 2.5 (Aus- und Fortbildung, Auffrischung 3 bis 5 Jahre), 3.1 bis 3.3 (Sozial- und Methodenkompetenz), 4.1 bis 4.15 (Fachkompetenz Arbeitsschutz).

Hinweis zur Fassung der Quellen: Der in der DGUV Information 211-042 (2017, Anhang 1) abgedruckte Auszug aus § 22 SGB VII nennt noch die Schwelle „mehr als 20 Beschäftigte“. Die am 04.11.2026 abgerufene Fassung von § 22 SGB VII enthält die abgestuften Regeln aus Q1. Die Texte dieser Seite stützen sich für § 22 auf Q1.

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